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Jährliche Brandschutzunterweisung

Wir führen für Ihre Beschäftigte die jährliche Brandschutzunterweisung durch. Diese wird laut DGUV Information 205-023, dem Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2, Unfallverhütungsvorschrift und durch die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 jährlich für alle Beschäftigten gefordert. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung, direkt bei Beginn der Tätigkeit nötig. Diese führen wir für Sie laut den Richtlinien durch und dokumentieren dies. In der Unterweisung geht es z.B. um Brandgefahren, Flucht-und Rettungsplänen, dem vorbeugenden Brandschutz, dem Verhalten im Brandfall und den Löschtechniken. Ihre Beschäftigten sollen Gefahren im Voraus erkennen, gerne kombinieren wir dies mit einem Feuerlöschtraining. Hierbei wäre dann die Brandschutzunterweisung kostenlos.