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Brandschutzhelfer

Der Brandschutzhelfer wird in der DGUV Regel 205-023 benannt. Diese sind speziell ausgebildete Mitarbeiter. Die Ausbildung dauert etwa 6 UE und besteht aus Theorie und Praxisinhalten. Wobei hier auch der vorbeugende Brandschutz behandelt wird, denn ein offenes Auge hat schon so manchen Brand verhindert. Anschließend wird ein Feuerlöschtraining durchgeführt mit verschiedenen Löschmitteln und Feuerlöschern, hier hat jeder Teilnehmer mindestens 10 Minuten praktische Übungszeit was die Empfehlungen der DGUV übertrifft. Die Ausbildung besteht aus einer Fachkundigen Unterweisung und praktischen Übung, hier sind die Inhalte und die Qualifikation der Ausbilder definiert. Eine Wiederholung der Ausbildung sollte bei Änderungen, Bränden o.ä. und ohne besondere Vorkommnisse alle 3-5 Jahre. Wichtig ist, das Brandschutzhelfer ebenso wie Ersthelfer namentlich benannt werden müssen. Sollten Sie in Ihrer Reihen Feuerwehrangehörige haben (mindestens Truppmann/ Grundausbildung), so sind diese nach einer normalen Unterweisung welche jährlich durchgeführt werden muss und der offiziellen Benennung ebenfalls Brandschutzhelfer. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2, wie etwa einer Büronutzung in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Löschanlage, Wandhydrant) und das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten,

sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen.

Hinweis:
Betriebe mit häufig wechselndem Personal sowie Saisonbetriebe, wie z. B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Hier liegt dieselbe Ausbildung vor, wie beim Brandschutzhelfer beschrieben.
Der Brandschutzhelfer wird in der DGUV Regel 205-023 benannt. Diese sind speziell ausgebildete Mitarbeiter. Die Ausbildung dauert etwa 6 UE und besteht aus Theorie und Praxisinhalten. Wobei hier auch der vorbeugende Brandschutz behandelt wird, denn ein offenes Auge hat schon so manchen Brand verhindert. Anschließend wird ein Feuerlöschtraining durchgeführt mit verschiedenen Löschmitteln und Feuerlöschern, hier hat jeder Teilnehmer mindestens 10 Minuten praktische Übungszeit was die Empfehlungen der DGUV übertrifft. Die Ausbildung besteht aus einer Fachkundigen Unterweisung und praktischen Übung, hier sind die Inhalte und die Qualifikation der Ausbilder definiert. Eine Wiederholung der Ausbildung sollte bei Änderungen, Bränden o.ä. und ohne besondere Vorkommnisse alle 3-5 Jahre. Wichtig ist, das Brandschutzhelfer ebenso wie Ersthelfer namentlich benannt werden müssen. Sollten Sie in Ihrer Reihen Feuerwehrangehörige haben (mindestens Truppmann/ Grundausbildung), so sind diese nach einer normalen Unterweisung welche jährlich durchgeführt werden muss und der offiziellen Benennung ebenfalls Brandschutzhelfer. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2, wie etwa einer Büronutzung in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Löschanlage, Wandhydrant) und das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten,

sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen.

Hinweis:
Betriebe mit häufig wechselndem Personal sowie Saisonbetriebe, wie z. B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz

Zusätzlich wird in 3 UE die Evakuierung von Gebäuden geübt und die Theorie dazu gelehrt. Die Stellungnahme der DGUV besagt hierbei folgendes „Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung kann es bei größeren Gebäuden oder Gebäuden mit ortsunkundigen Besuchern erforderlich sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besondere Aufgaben für den Evakuierungsfall zuzuweisen um z. B. auf Hilfe angewiesene Beschäftigte zu unterstützen, Besucher hinauszugeleiten oder Bereiche zu kontrollieren. Diese werden im betrieblichen Alltag oftmals als Evakuierungshelfer oder Räumungshelfer bezeichnet.“

Aufgaben der Evakuierungshelfer sind zum Beispiel:

  • Anwesende auf die Räumung aufmerksam machen,
  • auf Fluchtwege hinweisen; diese gegebenenfalls öffnen (z.B. Panikschloss),
  • den Räumungserfolg im zugeteilten Bereich überprüfen (besonders Toilettenräume, unter Tischen etc.)
  • das Schließen der Türen sicherstellen, nicht abschließen,
  • bei der Vollzähligkeitskontrolle mithelfen

Inhalte der Ausbildung zum Evakuierungshelfer

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes
  • Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Verhalten im Evakuierungsfall
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfe

Evakuierungshelfer

Die Stellungnahme der DGUV besagt hierbei folgendes „Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung kann es bei größeren Gebäuden oder Gebäuden mit ortsunkundigen Besuchern erforderlich sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besondere Aufgaben für den Evakuierungsfall zuzuweisen um z. B. auf Hilfe angewiesene Beschäftigte zu unterstützen, Besucher hinauszugeleiten oder Bereiche zu kontrollieren. Diese werden im betrieblichen Alltag oftmals als Evakuierungshelfer oder Räumungshelfer bezeichnet.“

Aufgaben der Evakuierungshelfer sind zum Beispiel:

  • Anwesende auf die Räumung aufmerksam machen,
  • auf Fluchtwege hinweisen; diese gegebenenfalls öffnen (z.B. Panikschloss),
  • den Räumungserfolg im zugeteilten Bereich überprüfen (besonders Toilettenräume, unter Tischen etc.)
  • das Schließen der Türen sicherstellen, nicht abschließen,
  • bei der Vollzähligkeitskontrolle mithelfen

Inhalte der Ausbildung zum Evakuierungshelfer

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes
  • Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Verhalten im Evakuierungsfall
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfe

Brandgefahren und Brandverhütung in Privathaushalten

Hier werden die Hauptrisiken für Brände besprochen, denn der Hauptgrund dafür ist Elektrizität. Hier werden Sie Sensibilität auf Kleinigkeiten zu achten, die aber oft große Wirkung haben können, z.B. sind Mehrfachsteckdosen oft mit einer zu hohen Wattzahl belastet was zu Schwelbränden führen kann. Der Ziel ist auf typische Fehler zu achten und beim Kauf neuer Geräte oder Gegenstände auf bestimmte Sachen zu achten. Ebenso wird die Rauchmelderpflicht besprochen und so können Sie zu Hause schauen was hier verbessert werden kann, denn Rauchmelder retten Leben. Dieser Kurs dauert 2 Stunden und soll einen Einblick in diesen Thema liefern. Gerne kommen wir hierfür auch zu Ihnen und führen diesen in Kleingruppen durch.

Brandgefahren und Brandverhütung für das Gewerbe

Dieser Kurs richtet sich an Sicherheitsbeauftragte oder Inhaber welche sich mit dem Brandschutz auseinandersetzen müssen oder wollen. In diesen 3 Stunden werden die Brandrisiken und wirksame Maßnahmen dagegen erläutert. Außerdem wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen wie technische Regeln für Arbeitsstätten usw. eingegangen. Nach dem Kurs haben Sie ein offenes Auge für Brandgefahren und auch für Probleme im Alltag wie etwa zugestellte Feuerlöscher und können so Ihre Aufgaben im Brandschutz besser wahrnehmen. Gerne kommen wir hierfür auch zu Ihnen um auch Ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren