Hotline: +49 1525 478 48 50

Jährliche Brandschutzunterweisung

Wir führen für Ihre Beschäftigte die jährliche Brandschutzunterweisung durch. Diese wird laut DGUV Information 205-023, dem Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2, Unfallverhütungsvorschrift und durch die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 jährlich für alle Beschäftigten gefordert. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung, direkt bei Beginn der Tätigkeit nötig. Diese führen wir für Sie laut den Richtlinien durch und dokumentieren dies. In der Unterweisung geht es z.B. um Brandgefahren, Flucht-und Rettungsplänen, dem vorbeugenden Brandschutz, dem Verhalten im Brandfall und den Löschtechniken. Ihre Beschäftigten sollen Gefahren im Voraus erkennen, gerne kombinieren wir dies mit einem Feuerlöschtraining. Hierbei wäre dann die Brandschutzunterweisung kostenlos.

Jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung

Wir führen für Ihre Beschäftigte die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung durch. Diese wird laut §4 DGUV Vorschrift 1 jährlich für alle Beschäftigten gefordert. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung, direkt bei Beginn der Tätigkeit nötig. Diese führen wir für Sie laut den Richtlinien durch und dokumentieren dies. In der Unterweisung geht es z.B. um Erreichbarkeit von Ersthelfern/ ggf. Betriebssanitätern, Verhalten in Notfällen, Verhalten bei Arbeitsunfällen und die Standort von Erste-Hilfe-Einrichtungen. Bei einer Kombination mit einem Erste Hilfe Kurs, welche wir in Kooperation mit Prevhelp durchführen, wäre die Unterweisung kostenlos.

Jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung

Wir führen für Ihre Beschäftigte Arbeitssicherheitsunterweisungen durch. Diese wird laut §12 Arbeitsschutzgesetz für alle Beschäftigten gefordert. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung, direkt bei Beginn der Tätigkeit nötig. Diese führen wir für Sie laut den Richtlinien durch und dokumentieren dies. Für Wiederholungseinweisungen gibt es verschiedene zeitliche Grenzen, jedoch sehen einige Sondervorschriften des Arbeitsschutzes und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) eine halbjährliche oder jährliche Unterweisung vor. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention – bisher: BGV A1) z. B. muss eine Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und dann eine jährliche Unterweisung erfolgen.

Jährliche Hygieneunterweisung

Wir führen für Ihre Beschäftigte Hygieneunterweisungen durch. Diese wird für alle Beschäftigten gefordert. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung, direkt bei Beginn der Tätigkeit nötig. Diese führen wir für Sie laut den Richtlinien durch und dokumentieren dies.

Jährliche AED-Unterweisung

In der Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung werden der Einsatz des AED und die generelle Bedienung der Geräte besprochen und trainiert. Zusätzlich müssen alle betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer über die genauen betriebsspezifischen Besonderheiten unterwiesen werden. Die Unterweisung enthält Informationen zum Beispiel über gerätespezifische Details, besondere Einsatzszenarien, mögliche Wechselwirkungen beim Einsatz des AED mit Maschinen/Anlagen und die Einbindung der Defibrillation in das betriebliche Notfallmanagement. Die Unterweisung wird daher üblicherweise unabhängig von der Aus- oder Fortbildung der Ersthelfer im Betrieb durchgeführt. Sie muss mindestens jährlich durchgeführt werden. Nähere Informationen sind der DGUV Information 204-010 und der §4 DGUV Vorschrift 1 zu entnehmen.

Herstellereinweisung auf AED´s

Wir haben Herstellereinweisungen von verschiedenen Herstellern und führen daher diese Einweisungen für Sie durch, folgende Hersteller können wir einweisen:

  • CU Medical SP1
  • CU Medical SP2
  • Cardiac Sciene G5
  • Progetti Rescue Sam
  • Zoll AED Plus
  • Zoll AED 3
  • Philips HS1
  • Philipps FRX
  • Heartsine Samaritan 350 P
  • Heartsine Samaritan 360 P
  • Heartsine Samaritan 500 P
  • Defibtech Lifeline AED
  • Defibtech Lifeline Auto
  • Defibtech Lifeline View
  • Defibtech Lifeline View Auto
  • Saver One
  • Physiocontrol/ Stryker CR2
  • Physiocontrol/ Stryker Lifepak 1000
  • Mediana HeartOn
  • Telefunken HR1
  • DefiSign Life AED
  • Primedic HeartSave AED
  • Primedic Heartsave PAD
  • Primedic HeartSave AS
  • Primedic HeartSave AED-M
  • Primedic HeartSave 6
  • Schiller Fred PA1
  • Schiller Fred easy
  • Schiller Fred easyport
  • Schiller Fred easy Life

Das ganze machen wir entweder im Rahmen einer reinen Einweisung mit etwa einer Dauer von 45 Minuten oder wir verbinden es mit einem AED-Training. Gerne kommen wir hierfür zu Ihnen.

Fortbildung für Rettungsdienst und Krankentransport

Aus § 9 Abs. 4 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg und Rettungsdienstplan 2014 Baden-Württemberg unter Ziffer 4.6 ist die Fortbildungspflicht für Personal im Rettungsdienst und Krankentransport geregelt. Dieses sieht eine 30 Stündige Pflichtfortbildung für jeden Mitarbeiter vor. Gerne bieten wir Ihnen hier ein komplettes 30 Stündiges Seminar in Absprache mit Ihnen bezüglich Ihrer Themenwünsche an. Alternativ können wir bei Ihnen auch nur einen Teil der Stunden durchführen wenn sie etwa ein praktisches Training wünschen um optimal vorbereitet zu sein. Melden Sie sich und ich bin mir sicher wir finden eine gemeinsame Lösung für eine optimale Fortbildung. Gerne kommen wir hierfür zu Ihnen.

Fortbildungen für den Sanitätsdienst

Für Personal im Sanitätsdienst wird laut Richtlinien in der Ausbildungsordnung eine Fortbildung von 16 Stunden binnen 2 Jahren gefordert. Gerne gehen wir hier auf Ihre Themenwünsche ein. Diese Fortbildung bieten wir regelmäßig bei uns an, gerne kommen wir jedoch auch zu Ihnen.

Weiterbildung zum MPG-Beauftragten

In einem eintägigen Lehrgang werden wichtigen Grundlagen vermittelt, um als Medizinprodukte-Beauftragte eingesetzt werden zu können. Den Teilnehmern werden nicht nur trockene rechtliche Grundlagen vermittelt, sondern alle sollen im Umgang mit Medizinprodukten sensibilisiert werden. Außerdem zeigen wir hier auf welche Organisation nötig ist um Regressforderungen zu entgehen. Diesen Kurs bieten wir regelmäßig an, gerne kommen wir hierfür aber auch zu Ihnen. Der MPG-Beauftragte ist bei Betrieben mit mehr als 20 Angestellten beim Vorhalten von Medizinprodukten Pflicht.

Weiterbildung zum Arzneimittelbeauftragten

Nach der Änderung des §14 des Apothekengesetzes (ApoG) wurde der Rettungsdienst den Krankenhäusern hinsichtlich der Vorhaltung und Versorgung mit Arzneimitteln gleichgestellt. Seit 01. Januar 2017 ist dieses Seminar für medizinische Betriebe aller Art mit mehr als 20 Mitarbeitern nach der (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) Pflicht. Das Apothekergesetz sieht hierfür die Beauftragung von sachkundigen Personen in Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtend vor, hierzu gehören auch Pflegeeinrichtungen. Um einem Organisationsverschulden vorzubeugen, muss die Geschäftsführung eine oder auch mehrere sachkundige Personen mit der Aufgabe der Organisation, Bestellung, Dokumentation und Lagerung von Arzneimitteln beauftragen. Er achtet für den Arbeitgeber auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und ist gleichzeitig Ansprechpartner für Kollegen, Ärzte, Apotheker und andere Beteiligte. Wir bieten dieses Seminar regelmäßig an, kommen aber auch hierfür gerne zu Ihnen. Der Kurs dauert 2 Tage und bieten wir ab 250 € an.

Kurs Traumamanagement

Wir bieten spezielle Kurse im Traumamanagement zum Beispiel für Feuerwehren an. Hierbei geht es etwa um den Umgang mit Schaufeltrage und Vakuummatratze oder dem Spineboard zum Beispiel bei Verkehrsunfällen. Hierbei geht es um den richtigen Umgang, die Gefahren, die Indikation und Kontraindikation der einzelnen Möglichkeiten um hier effizient entscheiden zu können. Anschließend werden die einzelnen Immobilisationsmöglichkeiten in verschiedenen Situationen geübt um einen sicheren Umgang zu gewährleisten und die Vor- und Nachteile in den einzelnen Situationen zu erkennen.